Frank Kürschner-Pelkmann

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aktuelles --- 28.10.2010 ---

Über 265.000 Berliner Bürger fordern Rekommunalisierung der Wasserbetriebe

Logo mit Text: Wasserprivatisierung Nein Danke!

Das Ergebnis des Volksbegehrens „Schluss mit Geheimverträgen - Wir Berliner wollen unser Wasser zurück“ ist rekordverdächtig: Mit über 265.000 Unterschriften haben die Berliner ein überwältigendes Ergebnis vorgelegt. Der Arbeitsauftrag an den Senat und an alle Fraktionen im Abgeordnetenhaus ist eindeutig und unmissverständlich: Wir Berliner fordern die kostengünstige, verbraucherfreundliche und bürgernahe Rekommunalisierung. Gewinne - ganz gleich ob privat oder öffentlich - haben weder in der Wasserversorgung noch in der öffentlichen Daseinsvorsorge etwas verloren.

Wenn der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit seinen Worten Taten folgen lassen will, dann soll er gemeinsam mit den Fraktionen im Abgeordnetenhaus endlich den Gesetzentwurf des Volksbegehrens beschließen, damit die Geheimverträge formaljuristisch offen gelegt werden. Erst nach der Offenlegung der Geheimverträge per Gesetz können die Verträge öffentlich und unabhängig überprüft werden. Solange die unbefristeten (!) Geheimverträge nicht juristisch angefochten werden, werden die Konzerne bei Rückkaufverhandlungen darauf bestehen, dass ihre Gewinngarantien in die Rückkaufsumme einfließen. Das wäre dann keine verbraucherfreundliche, sondern eine investoren„freundliche“, sehr teure Rekommunalisierung.

Um eine kostengünstige Rekommunalisierung zu ermöglichen, ist es zwingend erforderlich, dass in einem ersten Schritt alle Geheimverträge per Gesetz offen gelegt werden und die Gewinngarantien juristisch angefochten werden. Erst dann ist der Weg frei für eine kostengünstige Rekommunalisierung. Der Berliner Wassertisch bedankt sich herzlich bei allen Berlinern und bei allen Bündnispartnern für die großartige Unterstützung.

Das amtliche Endergebnis wird von der Landeswahlleiterin Frau Dr. Michaelis-Merzbach voraussichtlich am 9. November bekannt gegeben. Der Senat wird nach Bekanntgabe im Amtsblatt innerhalb von 15 Tagen den Termin für den Volksentscheid, der innerhalb von vier Monaten erfolgen muss, bekannt geben. Für einen Volksentscheid sind ca. 610.000 gültige Stimmen erforderlich. (Pressemitteilung von „Berliner Wassertisch“)

(Frank Kürschner-Pelkmann)

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